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01_Einführung
Vorwort
Das Land der Abtei
Beiträge 01
Hauzenberg und sein Umland waren über die Jahrhunderte Teil des sogenannten Abteilandes und damit eingebettet in die Geschichte dieser Region, die auch von der Abtei Niedernburg in Passau mitbestimmt wurde. Foto: Dionys Asenkerschbaumer
01_Das Land der Abtei
Gebiet des Hochstifts Passau von 1487 bis 1765 Gebiet der Nordwaldschenkung Das Hochstift Passau nach 1765 Grenzstein des Hochstifts Passau, Inschrift: L(eopold) A(rchidux) E(piscopus) P(ataviensis) mit den 
 Machtinsignien: Richtschwert und Wappen des Passauer Wolfs, Foto: Dionys Asenkerschbaumer Nordwaldschenkungsurkunde vom 28.04.1010
Gebiet des Hochstifts Passau von 1487 bis 1765

„Land der Abtei"

 - ein klangvoller, geschichtsträchtiger Name für das Gebiet östlich der Ilz und nördlich der Donau, der heute fast vollständig in Vergessenheit geraten ist. Er geht zurück auf die angebliche Landschenkung König Heinrichs II. am

28. April 1010 an das Kloster Niedernburg. Diese sogenannte "Nordwaldschenkung", erstreckte sich von der Ilz und Schönberger Ohe im Westen, bis an die Rodel, einem Nebenfluss der Donau nahe Linz, im Osten. In Nordsüdrichtung reichte der Landstreifen vom Böhmerwald  bis zur Donau.

 
Bild  links: Die Klosterkirche Heiligkreuz zu Niedernburg .
Die Anfänge des Nonnenklosters reichen bis in das 8. Jahrhundert zurück.
In einer Seitenkapelle der Kirche befindet sich das Grab der Seligen Gisela (+ 1065), der ersten Königin von Ungarn.
Das heutige Aussehen verdankt die  Klosterkirche dem neoromanischen Wiederaufbau im 19. Jahrhundert .

 

 

 

 

 

 

 

Diese Schenkung hätte  also den heutigen unteren Bayerischen Wald und den westlichen Teil des oberösterreichischen Mühlviertels umfasst.  

Das zusammenhängende, durch Bach- und Flusstäler gegliederte, große Waldgebiet im Norden der Donau  durchzogen seit frühester Zeit Böhmsteige. Es war an den Rändern des Waldgebietes und an den Passwegen (Scheffwegen), Anfang des 11. Jahrhunderts bereits besiedelt. Auf diesen Saumwegen und Steigen wurden Waren, die von den Donauschiffen auf Saumtiere umgeladen worden waren, nach Böhmen transportiert. Von einer Besiedlung in diesen Bereichen spricht auch die Urkunde, wo es heißt:
„... cum omnibus appendiciis ad eosdem terminos pertinentibus, areis, aedificiis, terris cultis et incultis et pratis, pascuis, aquis aquarumue decursibus, molendinis, piscationibus, silvis, exstirpatis vel adhuc exstirpandis“…
(... mit allen Zugehörungen, die sich auf dieses Gebiet beziehen, den bebaubaren Flächen, den Gebäuden, dem bebauten und unbebauten Land, den Wiesen, Weiden, den Wässern, Wassergräben, Mühlen, Fisch- und Jagdgründen, sowie den gerodeten und noch zu rodenden Wäldern ...). In den unbesiedelten Teilen lud das Land zur Rodung ein und die Neusiedler auf diesem Königsland mussten die sog. Königssteuer zahlen.


 

Das Schenkungsgebiet befand sich laut Urkunde in der Grafschaft des Adalbero. Auffälliger Weise finden sich die Grenzangaben dieses Schenkungsgebietes auch in den Ehaftsartikeln der ehemals griesbachischen Orte Obernzell, Untergriesbach, Hauzenberg, Wegscheid und des Amtes Kramel im Mühlviertel. Innerhalb dieser Grenzen, (zwischen Ilz und Haselgraben bzw. Donau und Moldau) waren die Bürger dieser Orte angewiesen, sog. "schädliche Leute" zu fangen  und ihrem Richter zu übergeben.
Mehrere namhafte Historiker wie Ludwig Veit, und Julius Strnadt, die sich intensiv mit der Erforschung der hochmittelalterlichen Geschichte des Passauer Raumes beschäftigt haben, stellten bei der angeblich königlichen Urkunde Ungereimtheiten fest, die ihrer Meinung nach den Verdacht einer Fälschung nahelegten. Sie datieren diese Fälschung allerdings in das beginnende 12. Jahrhundert. 

 

 

 

 

 

Da das Reichsstift Niedernburg  aber erst im Jahr 1161 durch den Stauferkaiser Friedrich Barbarossa   an seinen Oheim, den babenbergischen Bischof Konrad von Passau kam und im Jahr 1193  schließlich auch Vogteirechte und die Königsteuer endgültig in den Besitz des Bischofs übergingen, unterstellen sie dem Bischof von Passau eine unvergleichliche und ungewöhnlich vorausschauende Erwerbspolitik. Fremden Besitz über mehrere Generationen vorausschauend durch eine aufwändige Urkundenfälschung derart zu vermehren und darauf zu hoffen, dass  spätere Generationen in den Genuss dieses Besitzes kommen, widerspricht der damals wie heute üblichen Denk- und Handlungsweise. Diese Fälschung dürfte also erst nach dem endgültigen Übergang Niedernburgs an den Bischof im Jahr 1193 entstanden sein.

Die von Veit genannten Fälschungskriterien sind zweifellos stichhaltig, sprechen aber für die Erstellung der Urkunde erst am Beginn des 13. Jh. :

  • Der Äbtissin Eilika wird in dieser Urkunde der ihr zustehende Titel versagt. Erst ab 1198 wurden die Äbtissinnen durch Dechantinnen ersetzt.
  • Auch die Nennung des Patroziniums deutet auf diese Entstehungszeit hin. Es ist typisch für alle echten Niedernburger Urkunden des späten 12. und beginnenden 13. Jh., dass nur das Marienpatrozinium genannt wird.
  • Auch die für diese Zeit unmögliche Intervention des dux Heizilinus, des Herzogs Heinrich von Bayern, spricht gegen eine Erstellung der Urkunde im Jahr 1010. "Diesen würde so kurze Zeit nach seinem Sturze" laut Bresslau "auch ein nicht der Kanzlei angehöriger Schreiber gewiss nicht als dilectissmus dux bezeichnet haben.Später mochte man, so Bresslau, in Passau Interesse daran haben, die Verleihung als unter Zustimmung des Herzogs erfolgt darzustellen."

Die Umstände sprechen also für eine Fälschung unter Federführung des Urkundenexperten Bischof Ulrich (1215-1221). Er war der ehemalige Notar Herzog Leopolds von Österreich und als Leiter der Babenbergischen Kanzlei auch Experte in der Erstellung von Urkunden. Er brachte somit auch die notwendige fachliche Qualifikation und die entsprechenden Kontakte für ein derartiges Manöver mit.
Anfang des 13. Jh. versuchte er, politisch und wirtschaftlich in die Enge getrieben, im Gebiet nördlich der Donau und  östlich der Ilz einen geschlossenen Herrschaftsraum aufzubauen und so den Grundstein für das spätere Fürstentum Passau zu legen. Das Vorgehen des Bischofs richtet sich dabei in erster Linie gegen die Griesbacher. Deren zunehmende Machtposition und wirtschaftliche Potenz war den Passauer Bischöfen seit längerem ein Dorn im Auge. Ihr Territorium vor den Toren Passaus stand deshalb den bischöflichen Gebietsansprüchen am meisten im Wege. Bischof Ulrich II. sah Anfang des 13. Jh., nachdem das Geschlecht der Griesbacher nur mehr auf zwei Augen ruhte, eine günstige Gelegenheit an ihren Besitz und ihre Rechte heranzukommen.

Es hat also den Anschein, als wäre diese Urkunde nur zu dem Zweck angefertigt worden, den Bischof als den größten Grundherrn des Raumes nördlich der Donau, im Bereich der Grafschaft des Adalbero, auszuweisen, um sich so auch alle anderen Rechte in diesem Gebiet anzueignen. Die grundherrschaftlichen Rechte waren somit ein Hebel, um  auch an die Grafschaftsrechte und das Eigengut der hier ansässigen Adelsgeschlechter, speziell der Griesbacher, zu kommen.     

Auffälliger Weise wurde der Name Abteiland auch erst üblich, nachdem der Besitz des Klosters Niedernburg auf den Passauer Bischof übergegangen war. Damit sollte von den bischöflichen Behörden wohl in erster Linie auf die Besitzherkunft des  neu erworbenen Gebietes im Norden der Donau verwiesen werden.

Die Bezeichnung „Land der Abtei“ bzw. „Abteiland“ behielt dann aber Gültigkeit bis ins 18. Jahrhundert. Erst durch das Generale von 1765 wurde verfügt, dass das Hochstift künftig nicht mehr „Land der Abtei“ oder „Passauer Bezirk“ zu nennen sei, sondern „durchgehend Fürstentum Passau“.

Durch das Vordringen der Babenberger hatte sich die Ostgrenze des ehemaligen Schenkungsgebietes  bereits um 1180 von der Rodel westwärts zur Großen Mühel hin verschoben.
Als im Jahr 1487 Fürstbischof Graf Friedrich von Öttingen die Grafschaft Jandelsbrunn-Rannariedl aus finanziellen Gründen verpfänden musste und dieser Teil des Abteilandes auf Umwegen zunächst an Bayern und 1506 schließlich an Österreich kam, rückte die Grenze zu Österreich bis zur Ranna nach Westen vor. Wegscheid mit seinen umliegenden Ortschaften wurde vom Kernland abgetrennt und nahezu isoliert (vgl. folgende Karte: HStAM Pl 4582).


 

Das Rannariedlische Gebiet schob sich nun wie ein Keil zwischen Hauptland des Hochstifts und Wegscheider Gebiet, das im Besitz des Passauer Bischofs geblieben war und Österreich konnte sich so eine Schneise in das Hochstift Passau bahnen. Die Folge waren eine Unmenge von Grenz-, Jurisdiktions- und Mautstreitigkeiten. Es gab unzählige Beschwerden und Schikanen und dafür wurde sehr viel Zeit und Papier verbraucht.

 

Diese unliebsamen Grenzstreitigkeiten zwischen Passau und Österreich hatten erst mit dem Staatsvertrag von 1765 ein Ende, mit dem Fürstbischof Leopold Ernst Graf von Firmian die Herrschaft Rannariedl, das Falkensteinische Gericht Wildenranna und alle rannriedlischen Untertanen im Hochstift für mehr als 500.000 Gulden wieder zurückgekauft hatte. 

 Das Gebiet des Hochstifts Passau war seit dieser Zeit in die Gerichte und Herrschaften Oberhaus, Leoprechting, Fürstenstein, Wolfstein, Jandelsbrunn, Wegscheid und Oberzell unterteilt. Passau erreichte damit endlich seine territoriale Geschlossenheit und die damals festgelegte Ostgrenze bildet noch heute die Staatsgrenze zu Österreich.

Der übergeordnete Titel „Land der Abtei“ für das elektronische Heimatbuch von Hauzenberg sollte deutlich machen, dass die Geschichte Hauzenbergs nicht isoliert betrachtet werden kann, sondern eingebettet ist in die 1000 jährige Geschichte des  Abteilandes.

Gleichzeitig sollte damit die Erinnerung an die geschichtliche und kulturelle Einheit des ehema-
ligen Abteilands wachgehalten werden.

 


Textbeitrag: Georg Schurm 

 

 


 

Literatur: 

Hagn 1852
Th. Hagn, Urkundenbuch für die Geschichte des Benediktinerstiftes Kremsmünster, seiner Pfarreien und Besitzungen vom Jahre 777 bis 1400, Wien 1852.

Veit 1978 
L. Veit, Historischer Atlas von Bayern, Teil Altbayern Bd.35,  München 1978

 

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