Hauzenberg und sein Umland waren über die Jahrhunderte Teil des sogenannten Abteilandes und damit eingebettet in die Geschichte dieser Region, die auch von der Abtei Niedernburg in Passau mitbestimmt wurde.
Foto: Dionys Asenkerschbaumer
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„Land der Abtei"- ein klangvoller, geschichtsträchtiger Name für das Gebiet östlich der Ilz und nördlich der Donau, der heute fast vollständig in Vergessenheit geraten ist. Er geht zurück auf die angebliche Landschenkung König Heinrichs II. am 28. April 1010 an das Kloster Niedernburg. Diese sogenannte "Nordwaldschenkung", erstreckte sich von der Ilz und Schönberger Ohe im Westen, bis an die Rodel, einem Nebenfluss der Donau nahe Linz, im Osten. In Nordsüdrichtung reichte der Landstreifen vom Böhmerwald bis zur Donau.
Diese Schenkung hätte also den heutigen unteren Bayerischen Wald und den westlichen Teil des oberösterreichischen Mühlviertels umfasst. Das
zusammenhängende, durch Bach- und Flusstäler gegliederte, große
Waldgebiet im Norden der Donau durchzogen seit frühester Zeit
Böhmsteige. Es war an den Rändern des Waldgebietes und an den Passwegen
(Scheffwegen), Anfang des 11. Jahrhunderts bereits besiedelt. Auf diesen
Saumwegen und Steigen wurden Waren, die von den Donauschiffen auf
Saumtiere umgeladen worden waren, nach Böhmen transportiert. Von einer
Besiedlung in diesen Bereichen spricht auch die Urkunde, wo es heißt:
Das Schenkungsgebiet befand sich laut Urkunde in der Grafschaft des Adalbero. Auffälliger Weise finden sich die Grenzangaben dieses Schenkungsgebietes auch in den Ehaftsartikeln der ehemals griesbachischen Orte Obernzell, Untergriesbach, Hauzenberg, Wegscheid und des Amtes Kramel im Mühlviertel. Innerhalb dieser Grenzen, (zwischen Ilz und Haselgraben bzw. Donau und Moldau) waren die Bürger dieser Orte angewiesen, sog. "schädliche Leute" zu fangen und ihrem Richter zu übergeben.
Da das Reichsstift Niedernburg aber erst im Jahr 1161 durch den Stauferkaiser Friedrich Barbarossa an seinen Oheim, den babenbergischen Bischof Konrad von Passau kam und im Jahr 1193 schließlich auch Vogteirechte und die Königsteuer endgültig in den Besitz des Bischofs übergingen, unterstellen sie dem Bischof von Passau eine unvergleichliche und ungewöhnlich vorausschauende Erwerbspolitik. Fremden Besitz über mehrere Generationen vorausschauend durch eine aufwändige Urkundenfälschung derart zu vermehren und darauf zu hoffen, dass spätere Generationen in den Genuss dieses Besitzes kommen, widerspricht der damals wie heute üblichen Denk- und Handlungsweise. Diese Fälschung dürfte also erst nach dem endgültigen Übergang Niedernburgs an den Bischof im Jahr 1193 entstanden sein. Die von Veit genannten Fälschungskriterien sind zweifellos stichhaltig, sprechen aber für die Erstellung der Urkunde erst am Beginn des 13. Jh. :
Die Umstände sprechen also für eine Fälschung unter Federführung des Urkundenexperten Bischof Ulrich (1215-1221). Er war der ehemalige Notar Herzog Leopolds von Österreich und als Leiter der Babenbergischen Kanzlei auch Experte in der Erstellung von Urkunden. Er brachte somit auch die notwendige fachliche Qualifikation und die entsprechenden Kontakte für ein derartiges Manöver mit. Es hat also den Anschein, als wäre diese Urkunde nur zu dem Zweck angefertigt worden, den Bischof als den größten Grundherrn des Raumes nördlich der Donau, im Bereich der Grafschaft des Adalbero, auszuweisen, um sich so auch alle anderen Rechte in diesem Gebiet anzueignen. Die grundherrschaftlichen Rechte waren somit ein Hebel, um auch an die Grafschaftsrechte und das Eigengut der hier ansässigen Adelsgeschlechter, speziell der Griesbacher, zu kommen. Auffälliger Weise wurde der Name Abteiland auch erst üblich, nachdem der Besitz des Klosters Niedernburg auf den Passauer Bischof übergegangen war. Damit sollte von den bischöflichen Behörden wohl in erster Linie auf die Besitzherkunft des neu erworbenen Gebietes im Norden der Donau verwiesen werden. Die Bezeichnung „Land der Abtei“ bzw. „Abteiland“ behielt dann aber Gültigkeit bis ins 18. Jahrhundert. Erst durch das Generale von 1765 wurde verfügt, dass das Hochstift künftig nicht mehr „Land der Abtei“ oder „Passauer Bezirk“ zu nennen sei, sondern „durchgehend Fürstentum Passau“. Durch das Vordringen der Babenberger hatte sich die Ostgrenze des ehemaligen Schenkungsgebietes bereits um 1180 von der Rodel westwärts zur Großen Mühel hin verschoben.
Das Rannariedlische Gebiet schob sich nun wie ein Keil zwischen Hauptland des Hochstifts und Wegscheider Gebiet, das im Besitz des Passauer Bischofs geblieben war und Österreich konnte sich so eine Schneise in das Hochstift Passau bahnen. Die Folge waren eine Unmenge von Grenz-, Jurisdiktions- und Mautstreitigkeiten. Es gab unzählige Beschwerden und Schikanen und dafür wurde sehr viel Zeit und Papier verbraucht.
Diese unliebsamen Grenzstreitigkeiten zwischen Passau und Österreich hatten erst mit dem Staatsvertrag von 1765 ein Ende, mit dem Fürstbischof Leopold Ernst Graf von Firmian die Herrschaft Rannariedl, das Falkensteinische Gericht Wildenranna und alle rannriedlischen Untertanen im Hochstift für mehr als 500.000 Gulden wieder zurückgekauft hatte. Das Gebiet des Hochstifts Passau war seit dieser Zeit in die Gerichte und Herrschaften Oberhaus, Leoprechting, Fürstenstein, Wolfstein, Jandelsbrunn, Wegscheid und Oberzell unterteilt. Passau erreichte damit endlich seine territoriale Geschlossenheit und die damals festgelegte Ostgrenze bildet noch heute die Staatsgrenze zu Österreich. Gleichzeitig sollte damit die Erinnerung an die geschichtliche und kulturelle Einheit des ehema-
Textbeitrag: Georg Schurm
Literatur: Hagn 1852 Veit 1978 |
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